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AG Hamburg, 15.05.2012 - 7b C 31/11 |
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Verfahrensgang
- AG Hamburg, 15.05.2012 - 7b C 31/11
- LG Hamburg, 07.12.2012 - 317 S 43/12
- BGH, 17.10.2013 - IX ZR 10/13
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 49.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
Sie ist für Art. 5 Abs. 2 Satz 3 LV BB von der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt (vgl. BbgVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - 31/11 - LVerfGE 23, 101 ), und gilt auch für die in Art. 37 Abs. 1 Satz 2 VerfSN und Art. 42 Abs. 3 Satz 2 ThürVerf enthaltenen Zitiergebote. - BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 12.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
Sie ist für Art. 5 Abs. 2 Satz 3 LV BB von der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt (vgl. BbgVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - 31/11 - LVerfGE 23, 101 ) und gilt auch für die in Art. 37 Abs. 1 Satz 2 VerfSN und Art. 42 Abs. 3 Satz 2 ThürVerf enthaltenen Zitiergebote. - BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 14.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
Sie ist für Art. 5 Abs. 2 Satz 3 LV BB von der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt (vgl. BbgVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - 31/11 - LVerfGE 23, 101 ) und gilt auch für die in Art. 37 Abs. 1 Satz 2 VerfSN und Art. 42 Abs. 3 Satz 2 ThürVerf enthaltenen Zitiergebote. - BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 13.15
Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge …
Sie ist für Art. 5 Abs. 2 Satz 3 LV BB von der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt (vgl. BbgVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2012 - 31/11 - LVerfGE 23, 101 ) und gilt auch für die in Art. 37 Abs. 1 Satz 2 VerfSN und Art. 42 Abs. 3 Satz 2 ThürVerf enthaltenen Zitiergebote. - LG Hamburg, 07.12.2012 - 317 S 43/12
Insolvenzanfechtung: (Lohn-)Zahlung an einen Arbeitnehmer einer …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 15.05.2012, Az. 7b C 31/11, wird zurückgewiesen.